Unsere Vereinssatzung

§ 1 NAME,SITZ UND GESCHÄFTSJAHR

1. Der Verein führt den Namen:Mountainbike-Sport-Porta Westfalica, nachfolgend auch MTB-Sport-Porta genannt, und hat seinen Sitz in:Porta Westfalica. Er wurde am 30.01.2002 gegründet und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Minden eingetragen.

2.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 

§ 2 ZWECK UND GEMEINNÜTZIGKEIT

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen beim fahren mit dem Mountainbike und Rennrad.b) die Durchführung von Sportlichen Veranstaltungen

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4.Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 3 MITGLIEDSCHAFT IN DEN VERBÄNDEN

Der Verein ist Mitglied im: Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. im Bund Deutscher Radfahrer e.V.

§ 4 FARBEN UND AUSZEICHNUNGEN

1. Die Farben des Vereins sind: Rot-Schwarz 2. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen des Vereins-Abzeichens.

§ 5 MITGLIEDSCHAFT

1. Der Verein führt als Mitglieder:

 a) ordentliche Mitglieder(ab dem 18.Lebensjahr)

 b) Kinder (bis incl. 13 Jahre)  

 c)Jugendliche (14-17 Jahre)

 d) Ehrenmitglieder

 

 

 2. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rüchsicht auf Beruf, Rasse, und Religion werden.

 3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. jugendliche im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.  

 4. der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.   

 5. Die Mitgliedschaft endet.  

 a) durch Austrtt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist;

 b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der entrichtung der vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat;    

 c) durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlußbeschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekannt zugeben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.   

 6. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Aufzeichnungen nicht weiter getragen werden.     

 7. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.

§ 6 ORGANE DES VEREINS  

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Verstand

§ 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG

1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.

2. Die Ordentliche Mitgliederversammlung soll in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden.

3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.

4. Die Tagesordnung soll enthalten:

a) Bericht des Vorstands,          ,

b) Entlastung des Vorstands,

c) Neuwahl des Vorstands,

d) Wahl von zwei Sportwarten,

e) Wahl von zwei Kassenprüfern,

f) Wahl des Technikwartes,

g) Veranstaltungskalender,

h) Haushaltsvoranschlag,

i) Anträge,

j) Verschiedenes

5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.

6. Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst(Enthaltungen zählen nicht mit).

8. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.

9. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von min. 20% der Mitglieder. Außerordentliche Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu, wie den ordentlichen.

§ 8 DER VORSTAND

1. Der Vorstand besteht aus:

der/dem Vorsitzenden; der/dem Stellvertr.Vorsitzenden; der/dem Kassenwart; dem/der Stellvertr. Kassenwart/tin; dem/der Schriftführer/in

2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sing der Vorsitzende, der Stellvertr. Vorsitzende, der Kassenwart. Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.

4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 2 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.

5. Beim Ausscheiden von eintelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

§ 9 ORDNUNGEN

1. Der Vorstand beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine Geschäftsordnung des Vereins.

2. Außerdem sind Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zuständigen Fachverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich.

3. Die unter 1, und 2. aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 10 AUFLÖSUNGSBESTIMMUNG

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den Radsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Weitere Rückfragen beantworten wir gerne. [*Geben Sie hier Ihre E-Mail Adresse und/oder Telefonnummer ein.*]